Lieferservice & Unterstützung

Brauchen Sie jetzt Hilfe & Unterstützung in unsicheren Zeiten?

Dann sind wir vielleicht der richtige Ansprechpartner für Sie!


Der Seniorenservice 60plus bietet Ihnen aktive Hilfe und Unterstützung im Alltag.
Dabei sind wir auf die besondere Bedürftigkeit von älteren Menschen in Bad Krozingen und dem Markgräflerland spezialisiert.


Aus aktuellem Anlass bieten wir ab sofort auch einen Lieferservice für Lebensmittel und Getränke bei der Seniorenbetreuung an.
Hilfe im Haushalt und Garten, bei Arztbesuchen, Hilfe bei schriftlichen Angelegenheiten, Kurierfahrten sowie allgemeiner Alltagsbegleitung gehören zu unserem Standardangebot.
Die Hilfe für Senioren im Alltag ist die Grundvoraussetzung unserer Tätigkeit.

Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie uns einfach an!
Tel: 01 71 – 9 92 01 90.
Danke für Ihr Vertrauen.
Thomas Baasch / Seniorenservice 60plus.

Haushaltsnahe Dienstleistungen & Hilfe für Senioren in Bad Krozingen

Das Leben im Alter bringt für Senioren viele Herausforderungen und Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Tagesablaufes mit sich.


Aus diesem Grund sind haushaltsnahe Dienstleistungen für Senioren immer mehr gefragt. Ältere Menschen finden oft nicht die nötige Unterstützung und Fürsorge durch Ihre Familien, die nicht im selben Haushalt leben.
In solchen Fällen bietet der Seniorenservice 60plus aus Bad Krozingen aktive und sinnvolle Unterstützung im Haushalt.
Hier geht es nicht allein um die reine Hilfe im Haushalt und Garten, sondern auch um weitere Unterstützungsangebote wie zum Beispiel das Einkaufen, die Grabpflege, das Organisieren von Mittagessen und die Begleitung zu Terminen außerhalb der Wohnung. Die Themen wie Gesundheit, die Aufrechterhaltung des sozialen Umfelds oder die Hilfe bei der seniorengerechten Gestaltung der Wohnung gehören ebenfalls zu den angebotenen Unterstützungsmöglichkeiten.


Spezielle Angebote in Bad Krozingen für die ältere Generation finden Sie auch in der neuen Seniorenbroschüre der Stadt Bad Krozingen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege nach 39 SGB XI.

Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht nach § 39 Abs. 1 SGB XI dann, wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Die anfallenden Aufgaben können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde ausüben.
Die Verhinderungspflege in Form der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, ist geregelt im § 39 SGB XI und wird für maximal 42 Tage pro Jahr mit den Leistungshöchtbeträgen bis zu 1.612 Euro von der Pflegeversicherung finanziert.


Lesen Sie hierzu auch: https://sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/682-verhinderungspflege.html

Der Seniorenservice 60plus ist bei diesem Thema in Bezug auf alle Betreuungstätigkeiten willkommener Ansprechpartner.
Rein pflegerische Leistungen können nicht übernommen werden.